Quotenkartell

Quotenkartell
ein  Kartell, bei dem der Absatz einheitlich organisiert ist. Die Kontingentierung kann erfolgen: (1) Als Auftragsverteilung: Sammlung der Bestellungen an einer zentralen Stelle, die sie nach vereinbartem Schlüssel (Quote) auf die Beteiligten umlegt; (2) als Angebotsverteilung: Je nach Marktlage und Kapazität werden die anzubietenden oder zu verkaufenden Mengen reguliert. Verstößt gegen § 1 GWB ( Deutsches Kartellrecht).

Lexikon der Economics. 2013.

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